Wann benötige ich einen Gutachter

In der Regel ist ein Kfz Gutachten nach einem Unfall oberhalb der Bagatellschadensgrenze notwendig, die bei etwa 750 Euro liegt. Bei Schäden oberhalb dieser Grenze muss die zuständige Haftpflichtversicherung die Kosten für das Kfz Gutachten übernehmen.

Darunter reicht ein Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt für die Abrechnung mit dem Versicherer. Kosten für ein angefertigtes Gutachten würden dann nicht übernommen.

Ein Kurzgutachten kann ein Kompromiss in einigen Fällen sein, mit dem die Schadenhöhe bei Blechschäden beziffert werden kann.

Ferhat Yasar

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